hygiene praedikat urkunde 1920i mit 2021 

 

 

VORWORT

An kaum einem anderen Ort ist die Einhaltung strenger Hygienevorschriften so wichtig wie in einer Arztpraxis. Denn ein hoher Hygienestandard schützt die Patienten ebenso wie das Praxis-Team und natürlich auch die Behandler selbst vor gefährlichen Gesundheitsrisiken. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, sind die penible Einhaltung der gesetzlich geforderten Richtlinien des Hygienemanagements zum Prävention- und Infektionsschutz sowie ein spezifisches Knowhow erforderlich.

Mit Leistungen zur Praxishygiene, die über die Standards des verpflichtenden Qualitätsmanagements hinausgehen, kann eine Arztpraxis den Patienten zusätzliche Sicherheit, Orientierung und Vertrauen schenken.

Das HYGIENE PRÄDIKAT fragt Einhaltung dieser gesetzlich verpflichtenden und der darüberhinausgehenden Leistungen in der Praxishygiene im Sinne des Patientenwohls ab – sowohl für die Kommunikation mit den Patienten und den Mitarbeitern als auch in der Öffentlichkeit.

 

TEILNAMHE

Jede Arztpraxis mit einem fachgerechten Hygienemanagement hat die Möglichkeit, am Auditierungsverfahren für die Vergabe des HYGIENE PRÄDIKATS teilzunehmen.

Als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme – mit bestandener Auditierung und Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT – muss der Fragenkatalog vollständig ausgefüllt werden.

Die praxisinternen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen dabei durch Zahlen, Daten, Fakten und Selbstauskünfte dargestellt sowie optional durch Dokumente und Zertifikate nachgewiesen werden.

Für ein erfolgreiches Audit-Ergebnis, das zur Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT führt, müssen die Anforderungen in jedem der sieben Prüfkriterien erfüllt werden.

 

FRAGENKATALOG

 

  1. BEHÖRDLICHE BEGEHUNGEN / HYGIENE-ÜBERPRÜFUNGEN

Eine Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien, Normen und Vorschriften sind in Bezug auf Hygiene und Medizinprodukte für Arztpraxen verbindlich und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Als überprüfende Maßnahme, ob diese Vorschriften eingehalten werden, finden (je nach Bundesland unterschiedlich geregelte) Begehungen durch Gesundheitsämter, Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtsämter statt. Die Häufigkeit der Kontrollen und das Vorgehen variieren.

Im Rahmen des 1. Prüfkriteriums werden daher amtliche Kontrollergebnisse aus der Praxisbegehung zum Hygiene- und Infektionsschutz abgefragt.

 

  1. QUALITÄTSMANAGEMENT

Niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und mdz. Versorgungszentren sind seit 2004 verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement zu implementieren und regelmäßig zu validieren. Eine generelle Zertifizierungspflicht besteht derzeit nicht, könnte jedoch in Zukunft eingeführt werden. Ein Qualitätsmanagement unterstützt die Praxisleitung und das Team dabei, Arbeitsabläufe zu strukturieren, Verantwortlichkeiten festzulegen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, alle Tätigkeiten konsequent an fachlichen, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen auszurichten – und sich dabei möglichst nah an den Bedürfnissen von Patienten und Mitarbeitern zu orientieren.

Da die Hygieneprozesse einer Arztpraxis fester Bestandteil dieses Qualitätsmanagements sind, werden mit dem 2. Prüfkriterium die gängigen QM-Zertifizierungen, bzw. die zugrundeliegenden QM-Software-Lösungen und deren Anwendung innerhalb der Artpraxis abgefragt.

 

  1. NACHWEISPFLICHT HYGIENEPLAN

Die Praxisleitung ist verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Rahmen-Hygieneplänen festzulegen. Der Hygieneplan basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMed-VO), der Biostoffverordnung, berufsgenossenschaftliche Vorschriften (TRBA/BGR 250) und den RKI-Richtlinien.
Der Hygieneplan einer Arztpraxis zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Infektions- und Hygieneschutzmaßnahmen innerhalb einer Arztpraxis und wird aus diesem Grund mit dem 3. Prüfkriterium abgefragt.

 

  1. SCHULUNGEN / FORTBILDUNGEN

Ärzte und Praxis-Teams sind verpflichtet, sich über Hygieneschutzmaßnahmen regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
Im 4. Prüfkriterium werden daher die relevanten Fortbildungsnachweise, die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und die Pflichtdokumente in Sachen Hygiene- und Infektionsprävention abgefragt.

 

  1. REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSPLAN

Die Hygienemaßnahmen innerhalb einer Praxis sollten jederzeit so sein, dass Patientinnen und Patienten – ebenso wie medizinisches Fachpersonal und behandelnde Ärzte vor jeglicher Art der Infektion geschützt sind. Die regelmäßigen Reinigung- und Desinfektionsmaßnahmen einer Praxis werden über den Reinigungs- und Desinfektionsplan geregelt, der immer Bestandteil des ausführlichen praxisinternen Hygieneplans ist. Nur die regelmäßige Aktualisierung bietet Sicherheit für alle Beteiligten.
Im 5. Prüfkriterium werden daher insbesondere der Status des Reinigungs- und Desinfektionsplans sowie das letzte Aktualisierungsdatum abgefragt.

 

  1. BETREIBEN, ANWENDEN UND AUFBEREITEN VON MEDIZINPRODUKTEN

Jede Praxisleitung muss in ihrer Eigenschaft als Betreiber und Anwender von Medizinprodukten Vorkehrungen treffen, damit ein sicheres und ordnungsgemäßes Anwenden aller Medizinprodukte in der Praxis gewährleistet ist. Die Infektionsprävention spielt daher beim Betreiben, Anwenden und Aufbereiten von Medizinprodukten eine maßgebliche Rolle und wird aus diesem Grund im 6. Prüfkriterium abgefragt.

 

  1. HYGIENEMASSNAHMEN FÜR PATIENTEN / KUNDEN

In allen Gesundheitseinrichtungen erwarten Besucher, Kunden und Patienten heutzutage neben der fachlichen und therapeutischen Kompetenz auch die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards bei Sicherheit und Hygiene. Was eine Praxis darüber hinaus in Sachen Hygiene leistet, wird im 7. Prüfkriterium abgefragt: Welche besonderen Hygienemaßnahmen & Konzepte werden zum Schutz der Patienten und auch der Mitarbeiter verstärkt oder zusätzlich eingeführt? Wie werden Patienten über das praxisinterne Hygienekonzept informiert? Welche neuen Hygienemaßnahmen, die über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus gehen, sollen in der Praxis umgesetzt?

 

SELBSTVERPFLICHTUNG

Zum Abschluss des Fragenbogens müssen die Teilnehmer eine Selbstverpflichtung abgeben, die besagt, dass sie alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und dass sie die jeweils gültigen Vorschriften zum Hygiene- und Infektionsschutz innerhalb ihres Geschäftsgebietes erfüllen und zu keiner Zeit grob missachtet haben.

 

GÜLTIGKEIT

Die Gültigkeit des HYGIENE PRÄDIKATS ist auf die Dauer von 12 Monaten ab dem jeweiligen Vergabezeitpunkt begrenzt – z. B. von QIV / 2022 bis QIV / 2023. Denn das Vertrauen der Patienten lässt sich nur durch Kontinuität und den stets aktuellen Nachweis der Wirksamkeit des angewendeten Hygienemanagements zum Präventions- und Infektionsschutz gewinnen – und erhalten.

Für die Urkunde erhalten Praxen, die sich nach Ablauf des Zeitraums einer erneuten Auditierung unterziehen und diese erfolgreich bestehen, eine entsprechende Jahresplakette mit der neuen Gültigkeit. Das digitale Signet, die Aufsteller, Aufkleber und auch der TV-Spot werden ebenfalls mit den neuen Daten versehen und frei zur Verfügung gestellt.

 

AUDIT-VERFAHREN

  • Die Auswertung des eingereichten, vollständig bearbeiteten Fragenkatalogs erfolgt automatisiert. Das hierfür entwickelte Programm arbeitet unabhängig, objektiv und neutral. Es kann nicht von außen oder durch Dritte beeinflusst werden.
  • Die Antworten werden mit standardisierten Vorgaben abgeglichen und eingeordnet. Es erfolgt weder eine Punktevergabe noch eine Vergleichsbewertung.
  • Entscheidend sind die Angaben im Hinblick auf verpflichtende Maßnahmen und deren kompetente Umsetzung bzw. verlässliche Einhaltung.
  • Für ein erfolgreiches Audit-Ergebnis, das zur Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT führt, müssen die Anforderungen in jedem der sieben Prüfkriterien erfüllt werden.

 

Die Zertifizierungsstelle* bestätigt das unabhängige, objektive und unparteiische Audit-Verfahren zur Erlangung für das HYGIENE PRÄDIKAT.

Grundvoraussetzung, um mit diesem Prädikat ausgezeichnet werden zu können, ist die Beantwortung eines reliablen Fragenkatalogs über die praxisinternen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die durch Zahlen, Daten, Fakten und Selbstauskünfte dargestellt sowie optional durch Dokumente und Zertifikate nachgewiesen werden müssen.

Die Auswertung des eingereichten, vollständig bearbeiteten Fragenkatalogs erfolgt automatisiert. Das hierfür entwickelte Programm arbeitet unabhängig, objektiv und neutral. Es kann nicht von außen oder durch Dritte beeinflusst werden.

Die Antworten werden mit standardisierten Vorgaben abgeglichen und eingeordnet.

Es erfolgt weder eine Punktevergabe noch eine Vergleichsbewertung. Entscheidend sind die Angaben im Hinblick auf verpflichtende Maßnahmen und deren kompetente Umsetzung bzw. verlässliche Einhaltung.

Für ein erfolgreiches Audit-Ergebnis, das zur Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT führt, müssen die Anforderungen in jedem der sieben Prüfkriterien durch die Arztpraxis erfüllt werden.

Der hierfür entwickelte Fragenkatalog sowie das für die Auditierung eingesetzte Verfahren werden durch die acert GmbH als objektiv, reliabel und valide zertifiziert.

 

* Zertifizierungsstelle

Semmelweisstrasse 62

90482 Nürnberg

Vertreten durch die Geschäftsführung

Oliver Dauphin

 

Siegelgeber:

praxis PLUS award GmbH

Große Reichenstrasse 27

20457 Hamburg

Vertreten durch die Geschäftsführung

Thomas Neef, Volker Seehof

HRB 145238

Amtsgericht Hamburg

 

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Bitte beachten Sie auch die Teilnahmebedingungen.

KONTAKT

Praxis+Award Initiativbüro
c/o BCH - Business Club Hamburg
Elbchaussee 43

22765 Hamburg

Telefon: 040 – 22 820 747

E-Mail: hygiene@plusaward.de

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