Stand Februar 2023
1. Allgemein
Mit dem HYGIENE PRÄDIKAT, eine Initiative der praxis Plus award GmbH, wird vorbildliches Hygienemanagement von Arztpraxen im deutschsprachigen Raum ausgezeichnet.
Das Prädikatssiegel besitzt ein zertifiziertes Einreichungsverfahren, es ist unabhängig und unparteiisch. Es führt die nachweislichen Informationen der Arztpraxen zum Hygiene- und Infektionsschutz zusammen und übersetzt die bestehenden Normen und gesetzlichen Vorschriften sowie alle freiwillig im Sinne der Patienten erbrachten Leistungen in ein unabhängiges, zertifiziertes Siegel.
Jede Arztpraxis hat die Möglichkeit, am Auditierungsverfahren des HYGIENE PRÄDIKATS teilzunehmen. Siegelgeber ist die praxis PLUS award GmbH, c/o BCH Busness Club Hamburg, Elbchausee 43, 22765 Hamburg.
2. Bewerbung
Die Bewerbung zum HYGIENE PRÄDIKAT erfolgt ausschließlich online, unter https://www.hygiene-praedikat.de/bewerbung. Nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten die Praxen individuelle LOGIN-Daten (Teilnahme-ID), die ihnen den Zugang zu einem gesicherten Einreichungsbereich gewährt.
3. Teilnahme
Die Einreichung und somit die Teilnahme am HYGIENE PRÄDIKAT erfolgt unter Angabe des LOGIN (Teilnahme-ID) ebenfalls online unter: https://www.hygiene-praedikat.de/teilnahme. Innerhalb der in den Benachrichtigungen genannten Frist bearbeiten die Teilnehmer (Praxen oder deren Agentur) den Einreichungsbogen selbstständig. Über diesen Online-Fragebogen werden die Leistungsnachweise in sieben Kriterien für vorbildlichen Hygiene- und Infektionsschutz in einer Arztpraxis abgefragt. Dabei haben Praxen die Möglichkeit, umfassend Auskunft über ihre für die Qualifizierung relevanten Hygienemaßnahmen (inkl. optionalem Dokumenten-Uploads) zu geben. Der einreichende Teilnehmer sichert die Richtigkeit seiner Angaben zu. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben ggf. durch einen persönlichen Besuch und/oder auch jederzeit während der Öffnungszeiten überprüft werden dürfen. Die verbindliche Teilnahme und damit auch die Anerkennung der hier beschriebenen Teilnahmebedingungen, erfolgt durch die Absendung des Online-Einreichungsbogens und des Dokumenten-Uploads über das Anklicken des abschließenden Buttons „ABSENDEN ZUR EINREICHUNG“.
4. HYGIENE PRÄDIKAT und dessen Nutzung
Das HYGIENE PRÄDIKAT, das dem Träger ein besonders vorbildliches Praxishygienemanagement attestiert, basiert auf vorgegebenen Normen, fachlichen Anforderungskatalogen und gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung und Umsetzung im Rahmen der Teilnahme abgefragt werden. Es beinhaltet zusätzlich alle freiwillig im Sinne der Patienten erbrachten Hygiene-Leistungen einer Praxis. Der eigens dafür entwickelte Fragenkatalog sowie das für die Auditierung eingesetzte Verfahren wurden durch das Zertifizierungsunternehmen acert GmbH zertifiziert.
Für eine erfolgreiche Auditierung und die sich daraus ergebende Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT, müssen der Online-Fragebogen vollständig ausgefüllt und die Befragung zu den praxisinternen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen anhand sieben Prüfkriterien bestanden werden. Außerdem muss die Selbstverpflichtung in bestätigter Form vorliegen. Das HYGIENE PRÄDIKAT erhalten Teilnehmer vier bis sechs Wochen nach der Einreichung und der anschließend erfolgreichen Dokumentenkontrolle durch die praxis PLUS award GmbH. Die Aushändigung des HYGIENE PRÄDIKAT erfolgt als digitales Signet/Banner in unterschiedlichen Dateiformaten (eps, jpg, png etc.) zur Online-Nutzung (Banner, Website, Newsletter etc.) und für den Print-Einsatz (Praxis-Flyer, Broschüren, Anzeigen o. ä.) und als Urkunde auf AluDibond.
Beim Einsatz des Signets auf der Praxis-Webseite muss dieses auf die URL https://www.hygiene-praedikat.de verlinkt sein.
Liegen hinreichende Anhaltspunkte für Hygienemängel oder Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der fachlich gebotenen Hygienestandards vor, gilt die Teilnahme am HYGIENE PRÄDIKAT als nicht bestanden. Besteht der Teilnehmer die sieben Prüfkriterien erfolgreich, erhält er gemäß diesen Teilnahmebedingungen das HYGIENE PRÄDIKAT. Mit der Zahlung der Prüf- und Nutzungsgebühr erhalten die ausgezeichneten Prädikatsträger das nicht ausschließliche, nicht auf weiter als den angegebenen Standort (Adresse der Praxis laut Einreichung) übertragbare und zeitlich auf die Geltungsdauer des HYGIEN PRÄDIKATS beschränkte Recht, das HYGIENE PRÄDIKAT in unveränderter Form in der Kommunikation für ihre Praxis bzw. Hygiene-Dienstleistungen in Print, Online (mit Verlinkung) und TV zu benutzen.
Die Nutzung ist auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Vergabezeitpunkt begrenzt – z. B. von QIV / 2023 bis QIV / 2024.
Das Prädikatssiegel darf in der werblichen Außendarstellung (die Präsentation innerhalb der Praxisräume ist davon ausgenommen) für ein Jahr ab Vergabe frei genutzt werden.
Wird jedoch im Folgejahr eine erneute Auditierung vorgenommen, dann darf auch das/ die Ergebnisse der/des Vorjahres – als Nachweis der Auditierungshistorie – gemeinsam bis zum jeweiligen Ende des Gültigkeitsdatum weiterverwendet werden.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, das HYGIENE PRÄDIKAT an Dritte weiterzugeben. Die Abbildungsgröße des HYGIENE PRÄDIKATS kann vom Teilnehmer frei bestimmt werden. Anderweitige Veränderungen am HYGIENE PRÄDIKAT sind nicht zulässig. Dies betrifft sowohl den Inhalt als auch dessen graphische Darstellung. Bei Veränderung der Abbildungsgröße hat der Teilnehmer die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
5. Kosten
Für die erfolgreiche erstmalige Teilnahme am Auditierungsprozess und für die anschließende Nutzung des HYGIENE PRÄDIKATS wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 690,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) je Standort erhoben. Sofern an weiteren Standorten die gleichen Hygienestandards zugrunde liegen, kann im Rahmen der Online-Einreichung für das HYGIENE PRÄDIKAT eine Unternutzung für € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) je Standort beantragt werden. Hierfür sichert der Teilnehmer zu, dass die nachgewiesenen praxisinternen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auch auf die weiteren Standorte der Praxis zutreffen und sichert die Richtigkeit der Angaben zu.
Wird im Folgejahr eine erneute Auditierung oder Nach-Auditierung von der Praxis beantragt, so wird eine Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) je Standort erhoben. Die teilnehmende Praxis erhält ausschließlich nach bestandener Prüfung und der entsprechenden Auszeichnung mit dem HYGIENE PRÄDIKAT sowohl eine postalische oder auch eine digitale Rechnung (an die angegebene E-Mailadresse). Die Rechnung ist sofort fällig. Werden die unter Ziffer 3 genannten Voraussetzungen einer erfolgreichen Auditierung durch den Teilnehmer final nicht erreicht und kann der Teilnehmer daher nicht mit dem HYGIENE PRÄDIKAT ausgezeichnet werden, so entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In dem Fall kann die Praxis erneut oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut teilnehmen.
6. Haftungsausschluss
Dem Siegelgeber sind keine der Eintragung und Benutzung des HYGIENE PRÄDIKATS entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt. Widersprüche oder Löschungsanträge gegen die Markeneintragungen sind nicht anhängig. Darüber hinaus wird jegliche Haftung des Siegelgebers für den Fall, dass die Verwendung des HYGIENE PRÄDIKATS nach diesem Vertrag Rechte Dritter verletzt, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Verhalten des Siegelgebers beruhen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darunter sind solche Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit der vereinbarten Geltungsdauer des HYGIENE PRÄDIKATS, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien, den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, (1.) wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde; als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die in Ziffer 3 und 4 dieser Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten, (2.) bei Handlungen des Teilnehmers, die geeignet sind, den Ruf des Siegelgebers oder der Vertragsmarken wesentlich zu schädigen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere über seinen Bestand und seine Erfüllung, ist Hamburg.
Haben Sie Verständnis dafür, dass im Falle des Widerrufs der personalisierte Service nicht mehr erbracht werden kann, da er auf der Verwendung der Kundendaten aufbaut.